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Technikerbericht

Ein Reparateur ist verpflichtet, die im Kostenvoranschlag oder im Reparaturauftrag vorgesehenen Reparaturen durchzuführen. Ist diese Reparatur durchgeführt, unterliegt er einer Ergebnispflicht, nämlich der Pflicht, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen: dass das Gut so funktioniert, wie es soll! Diese Ergebnispflicht beinhaltet eine Vermutung des Verschuldens seitens des Gewerbetreibenden und auch eine Vermutung, dass ein Zusammenhang zwischen diesem Verschulden und dem von Ihnen erlittenen Schaden besteht. Sie müssen also kein Verschulden nachweisen. Im Gegenteil, es obliegt dem Fachmann zu beweisen, dass er kein Verschulden begangen hat. Wenn Sie die gleiche Panne feststellen, müssen Sie wissen, dass Ihr Reparateur erneut eingreifen und reparieren muss, ohne eine neue Vergütung verlangen zu können.
Artikel 1231-1 Zivilgesetzbuch und Artikel 1787 Zivilgesetzbuch.

Im Gegenteil, es obliegt dem Fachmann zu beweisen, dass er kein Verschulden begangen hat. Wenn Sie dieselbe Panne feststellen, müssen Sie wissen, dass Ihr Reparateur einen neuen Eingriff vornehmen und ihn erneut reparieren muss, ohne eine neue Vergütung verlangen zu können (Artikel 1231-1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 1787 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

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